Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) analog GOÄ

GOP-Ziffer

faktor

betrag

Anzahl



Verhaltenstherapie Einzelgespräch (Dauer: 50 Minuten)


Verhaltenstherapie Einzelgespräch (50 min)

am Wochenende, feiertags oder werktags nach 20 Uhr


Erhebung biographischer Anamnese


Therapiebericht für den Gutachter


Schreibgebühr zu GOP 85


Einleitung oder Verlängerung der Verhaltenstherapie


Fragebogen-Diagnostik und Auswertung


Ausfallhonorar

(wenn die Terminabsage nicht mind. 48 Std. vorher erfolgt bzw. bei Montagsterminen bis Freitag um 12 Uhr)

 

870

 

 

 

 

870

 

 

 

 

860

 

 

 

85

 

 

 

95

 

 

808

 

 

 

 

857

 

 

 

keine GOP-Leistung, daher nicht erstattungsfähig

 

2,3*

 

 

 

 

3,5

 

 

 

 

2,3*

 

 

 

2,3*

 

 

 

1,0

 

 

2,3*

 

 

 

 

1,8

 

100,55€

 

 

 

 

153,00€

 

 

 

 

123,34€

 

 

 

67,03€

 

 

 

3,50€

 

 

53,62€

 

 

 

 

12,17€

 

 

 

80,00€

 

nach Bedarf

 

 

 

 

nach Bedarf

 

 

 

 

einmalig zu Beginn

 

 

 

je angefangene Arbeitsstunde

 

 

je Seite DIN A4

 

 

Zur Antragstellung / Verlängerungsantrag

 

 

 

Zu Beginn und Ende der Therapie

 

 

je ausgefallene Therapiestunde



Zusätzliche GOP-Leistungen, wie konsiliarische Erörterung mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratung, Bescheinigungen, Schreibgebühr, Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten u.a. kommen nach Bedarf hinzu.
Die GOP-Leistungen sind durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig. Die Leistungen der Versicherungsbedingungen, das dafür notwendige Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherung z.T. erheblich. Bitte informieren Sie sich daher vor Therapiebeginn umfassend über Art und Umfang der Kostenerstattung, da Sie die Kosten für Leistungen, die von Ihrer Versicherung nicht oder unvollständig übernommen werden, selbst tragen müssen.
Die oben genannten Kosten werden auch bei gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens berechnet. Obwohl Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, die Kosten in der anfallenden Höhe erstattet zu bekommen, unterscheiden sich auch hier die Versicherungsbedingungen z.T. erheblich und es können Eigenleistungen fällig werden.
Mit Beginn der Therapie erklären Sie sich damit einverstanden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es mir neben dem regulären Praxisbetrieb nicht möglich ist, Sie bei der Durchsetzung einer vollständigen Kostenübernahme durch Ihre Versicherung zu unterstützen.
* Der Faktor (Steigerungsfaktor) kann bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.